Wir stellen Ihnen garantiert keine Rechnung, wenn wir Sie gegenüber dem Jobcenter im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren vertreten:
- Kostengarantie: Jeder Widerspruch, den wir für Sie einlegen, ist für Sie kostenlos, wenn Sie ALG II (Hartz IV) beziehen, kein oder geringes Einkommen beziehen. In diesem Fall nehmen wir den Fall nur auf Beratungshilfebasis (BerHG) an. Wir tragen das Risiko, Beratungshilfe bewilligt zu bekommen oder die Kosten vom Jobcenter zu erhalten. Vgl. Kosten im Sozialrecht...
- Vertretung über Beratungs- und Prozesskostenhilfe (gerichtlich).
- Kostenlose Beratung. In dringenden Angelegenheiten ist sofortige Terminvergabe möglich, auch ohne Beratungshilfeschein.
- Keine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Euro im Rahmen der Beratungshilfe.
- Wir beantragen in aussichtsreichen Fällen die Beratungshilfe für Sie, dann müssen Sie nicht zum Amtsgericht. Bitte fragen Sie uns.
- Wir Informieren Sie jederzeit über alle Kostenfragen, damit Sie sicher sein können, dass Sie kein Kostenrisiko tragen.